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   BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12   

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BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12 (https://dejure.org/2013,28024)
BPatG, Entscheidung vom 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12 (https://dejure.org/2013,28024)
BPatG, Entscheidung vom 24. September 2013 - 27 W (pat) 560/12 (https://dejure.org/2013,28024)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 Rn. 67 - EUROHYPO; MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein).

    Aus der Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Dienstleistungen (EuGH GRUR 2008, 608 (Rn. 67) - EUROHYPO; BGH GRUR 2012, 270 (Nr. 8) - Link economy) ist die den Rechtschreibregeln nicht entsprechende Zusammenschreibung der beiden Wörter nicht mehr ungewöhnlich.

    Auch nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 39-41) - BIOMILD; MarkenR 2007, 204, 209 (Nr. 77, 78) - CELLTECH; GRUR 2008, 608 (Nr. 45, 69) - EUROHYPO) muss berücksichtigt werden, dass eine ausschließlich aus beschreibenden Begriffen bestehende Wortneubildung im allgemeinen ebenfalls als beschreibend angesehen werden kann, sofern kein merklicher Unterschied zwischen der Neubildung und der bloßen Summe der Bestandteile besteht.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen zu dienen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2009, 952, 953 Rn. 10 - Deutschland Card; GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, zu diesen aber einen engen beschreibenden Bezug herstellen (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 Rn. 67 - EUROHYPO; MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein).

    Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss vielmehr gründlich und vollständig ausfallen (vgl. EuGH WRP 2003, 735 - Libertel-Orange; MarkenR 2004, 99 - Postkantoor).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2009, 952, 953 Rn. 10 - Deutschland Card; GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, zu diesen aber einen engen beschreibenden Bezug herstellen (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

    Aus der Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Dienstleistungen (EuGH GRUR 2008, 608 (Rn. 67) - EUROHYPO; BGH GRUR 2012, 270 (Nr. 8) - Link economy) ist die den Rechtschreibregeln nicht entsprechende Zusammenschreibung der beiden Wörter nicht mehr ungewöhnlich.

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen zu dienen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).

    Das ist insbesondere bei allgemein anpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen - ohne dass eine beschreibende Sachangabe im engeren Sinn vorliegt - ein auf die Dienstleistung bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich - über eine Werbeaussage hinaus - um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2010, 935 Rn. 9 - Die Vision; GRUR 2009, 778 Rn. 12 - Willkommen im Leben; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen zu dienen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).

    Weiter fehlt solchen Angaben die erforderliche Unterscheidungskraft, bei denen es sich um ein geläufiges und alltägliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel wirkt (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 38 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2001, 735 - Test it; MarkenR 2004, 39 - City Service).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2009, 952, 953 Rn. 10 - Deutschland Card; GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, zu diesen aber einen engen beschreibenden Bezug herstellen (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d.h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12
    Nach dem Grundsatz, dass bei beschreibenden Zeichen eine Mehrdeutigkeit für sich gesehen die Schutzfähigkeit nicht beseitigt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT), ist auch Zeichen und Angaben die Unterscheidungskraft abzusprechen, die jedenfalls mit einer Bedeutung die beanspruchten Dienstleistungen beschreiben, unabhängig davon, ob sie noch andere nicht beschreibende Bedeutungen haben können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; Ströbele/Hacker MarkenG 10. Aufl. § 8 Rdn. 113 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12
    Ein Eingehen auf die vom Anmelder genannten Voreintragungen ist nicht veranlasst (vgl. BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V. m.w.N.).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 560/12
    Nach dem Grundsatz, dass bei beschreibenden Zeichen eine Mehrdeutigkeit für sich gesehen die Schutzfähigkeit nicht beseitigt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT), ist auch Zeichen und Angaben die Unterscheidungskraft abzusprechen, die jedenfalls mit einer Bedeutung die beanspruchten Dienstleistungen beschreiben, unabhängig davon, ob sie noch andere nicht beschreibende Bedeutungen haben können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; Ströbele/Hacker MarkenG 10. Aufl. § 8 Rdn. 113 m.w.N.).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 524/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FIRSTPRICE" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 25.07.2001 - 29 W (pat) 82/00
  • BPatG, 21.06.2022 - 28 W (pat) 507/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Laufen.Springen.Werfen.Berlin (Wort-Bildmarke" -

    Die weitere grafische Gestaltung wie die sich nach den Begriffen befindlichen Punkte, die unterschiedliche Farbgebung der Wörter und die Anordnung der Wortbestandteile innerhalb eines Kreises sind jedoch werbeüblich (zur Verwendung von Schriftzügen innerhalb von Kreisen vgl. u.a. BPatG 25 W (pat) 043/17 - Kulinarisches Messe Marketing; 27 W (pat) 512/18 Pizza iolo; 27 W (pat) 560/12 act and speak).
  • BPatG, 14.02.2018 - 29 W (pat) 535/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "OFFICEFIRST IMMOBILIEN (Wort-Bild-Marke)" -

    In bestimmtem Kontext mag "first" eine Qualitätsberühmung beinhalten (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 24.09.2013, 27 W (pat) 560/12 - FIRSTSPORTS; Beschluss vom 26.10.2011, 28 W (pat) 524/10 - FIRSTPRICE; Beschluss vom 30.06.1999, 32 W (pat) 82/99 - FiRST-SERViCE; Beschluss vom 25.07.2001, 29 W (pat) 82/00 - First Business Card); wegen der Nachstellung des Wortes "FIRST" hinter der Angabe "OFFICE" reiht sich das Anmeldezeichen aber gerade nicht in solche sprach- und werbeüblich gebildeten Qualitätsangaben bzw. Wortfolgen ein.
  • BPatG, 31.01.2018 - 29 W (pat) 551/16

    Unterscheidungskraft der zur Eintragung als Marke angemeldeten Bezeichnung

    Beschluss vom 24.09.2013, 27 W (pat) 560/12 - FIRSTSPORTS; Beschluss vom 26.10.2011, 28 W (pat) 524/10 - FIRSTPRICE; Beschluss vom 30.06.1999, 32 W (pat) 82/99 - FiRST-SERViCE; Beschluss vom 25.07.2001, 29 W (pat) 82/00 - First Business Card); wegen der Nachstellung des Wortes "FIRST" hinter der Angabe "OFFICE" reiht sich das Anmeldezeichen aber gerade nicht in solche sprach- und werbeüblich gebildeten Qualitätsangaben bzw. Wortfolgen ein.
  • BPatG, 14.02.2018 - 29 W (pat) 533/17

    Eintragungsfähigkeit der grau/orange gestalteten Bezeichnung ""OFFICEFIRST

    In bestimmtem Kontext mag "first" eine Qualitätsberühmung beinhalten (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 24.09.2013, 27 W (pat) 560/12 - FIRSTSPORTS; Beschluss vom 26.10.2011, 28 W (pat) 524/10 - FIRSTPRICE; Beschluss vom 30.06.1999, 32 W (pat) 82/99 - FiRST-SERViCE; Beschluss vom 25.07.2001, 29 W (pat) 82/00 - First Business Card); wegen der Nachstellung des Wortes "FIRST" hinter der Angabe "OFFICE" reiht sich das Anmeldezeichen aber gerade nicht in solche sprach- und werbeüblich gebildeten Qualitätsangaben bzw. Wortfolgen ein.
  • BPatG, 14.02.2018 - 29 W (pat) 534/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "OFFICEFIRST IMMOBILIEN (Wort-Bild-Marke)" -

    In bestimmtem Kontext mag "first" eine Qualitätsberühmung beinhalten (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 24.09.2013, 27 W (pat) 560/12 - FIRSTSPORTS; Beschluss vom 26.10.2011, 28 W (pat) 524/10 - FIRSTPRICE; Beschluss vom 30.06.1999, 32 W (pat) 82/99 - FiRST-SERViCE; Beschluss vom 25.07.2001, 29 W (pat) 82/00 - First Business Card); wegen der Nachstellung des Wortes "FIRST" hinter der Angabe "OFFICE" reiht sich das Anmeldezeichen aber gerade nicht in solche sprach- und werbeüblich gebildeten Qualitätsangaben bzw. Wortfolgen ein.
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